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Auszahlungs-Rechner: Wie hoch wäre der rechnerische Anteil des Miterben?

Einer übernimmt das Haus, die anderen erhalten Geld — und fast jeder Streit beginnt bei der Frage, wie viel. Dieser Rechner macht nur die Arithmetik: den rechnerischen Anteil je Miterbe und — bei gleichen Teilen — den groben Finanzierungsbedarf des Übernehmenden. Die Wertfrage selbst löst er bewusst nicht.

Wie sind die Erbteile verteilt?

Reine Rechenhilfe, keine Bewertung und keine Beratung: Der Rechner bewertet deine Immobilie nicht — er rechnet nur mit dem Wert, den du eingibst. In der Praxis weicht die verhandelte Abfindung oft vom rechnerischen Anteil ab (Zustand, Vorempfänge, emotionale Faktoren, Finanzierbarkeit). Steuerlich gilt: Unter Miterben ist der Erwerb des Grundstücks zur Teilung des Nachlasses grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 3 GrEStG); für den weichenden Miterben kann jedoch eine neue Spekulationsfrist und eine mögliche Steuer auf den verkauften Anteil entstehen (§ 23 EStG). Diese Folgen gehören vor der Einigung in die Steuerberatung.

Warum die Wertbasis wichtiger ist als die Formel

Die Rechnung ist trivial — der Streit entsteht beim Verkehrswert. Eine Wertbasis, die alle akzeptieren, liefert ein Gutachten des Gutachterausschusses oder öffentlich bestellter bzw. zertifizierter Sachverständiger; entsprechend beauftragt, kann dasselbe Gutachten auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen (§ 198 BewG, Bewertungs-Ratgeber). Vom rechnerischen Anteil bis zur fairen Abfindung sind es dann noch ein paar Schritte — Vorempfänge, Sanierungsstau, wer trägt die Nebenkosten der Übertragung: Schritt-für-Schritt im Auszahlungs-Ratgeber.

Zwei Dinge, die der Rechner bewusst NICHT abbildet: Bei der Auszahlung unter Miterben fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 3 GrEStG) — aber der teilentgeltliche Erwerb kann einkommensteuerliche Folgen auf beiden Seiten haben (Spekulationssteuer-Ratgeber). Und ob die Übernahme finanzierbar ist, klärt keine Formel, sondern ein Finanzierungsgespräch.

Rechtsstand: 11.06.2026. Reine Rechenhilfe ((Wert − Restschuld) × Quote) — keine Immobilienbewertung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

→ Zum Erbimmobilien-Entscheider: Passt die Auszahlung zu eurer Lage?