Spekulationsfrist-Rechner: Wann wären die 10 Jahre voll?
Als Erbe übernimmst du die Spekulationsfrist des Erblassers — sie beginnt mit seinem notariellen Kaufvertrag, nicht mit dem Erbfall. Dieser Rechner macht nur eines: das rechnerische Fristende anzeigen. Mehr darf und will er nicht.
Reine Datumsrechnung, keine Steuerberatung: Ob die Frist in deinem Fall gilt (z. B. bei späterer Bebauung, Entnahme aus Betriebsvermögen oder teilentgeltlichem Hinzuerwerb durch Miterben-Auszahlung), kann nur eine Steuerberatung beurteilen. Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags — nicht der Grundbucheintrag, nicht der Erbfall.
Das Datum findest du hier
Im alten notariellen Kaufvertrag des Erblassers (Hausordner!), über das Grundbuchamt oder den damals beurkundenden Notar. Wichtig: Hat der Erblasser selbst geerbt oder geschenkt bekommen, zählt die Kette weiter zurück — und bei selbst gebauten Häusern ist der Grundstückskauf der Anker. Die ganze Systematik samt der Fälle, in denen seit 2024 neue Fristen entstehen können (Miterben-Auszahlung, Erbteils-Geschäfte), steht im Spekulationssteuer-Ratgeber.
Rechtsstand: 10.06.2026. Reine Datumsdifferenz nach § 23 Abs. 1 EStG (10-Jahres-Zeitraum) — keine Steuerberatung, keine Einzelfallprüfung.
→ Zum Erbimmobilien-Entscheider: Was wäre in deiner Lage naheliegend?