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Checkliste: Die ersten Schritte beim Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist die erste Behörden-Station fast jedes Erbfalls — und einer der wenigen Orte mit echten Pflichten und harten Fristen. Was dort zu tun ist, in der richtigen Reihenfolge.

Einordnung, keine Beratung: Schematische Checkliste — Konjunktiv, wo es um deinen Einzelfall geht. Bei möglicher Überschuldung des Nachlasses, Streit oder Auslandsbezug: direkt anwaltlichen Rat einholen. Rechtsstand: 10.06.2026.

Die Checkliste

SchrittWorauf es ankommt
1. Zuständiges Gericht findenNachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG) — nicht am Ort der Immobilie und nicht an deinem Wohnort.
2. Testament abliefern (PFLICHT)Wer ein Testament im Besitz hat, „ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern“ (§ 2259 Abs. 1 BGB, Wortlaut). Das gilt auch für scheinbar veraltete oder „ungünstige“ Testamente — aussortieren ist nicht eure Entscheidung, sondern die des Gerichts.
3. Eröffnung abwartenDas Gericht eröffnet die Verfügung und benachrichtigt die Beteiligten. Die Eröffnungsniederschrift ist später Teil des Erbnachweises (z. B. fürs Grundbuch).
4. Ausschlagungs-Frage SOFORT klärenKönnte der Nachlass überschuldet sein, läuft die 6-Wochen-Frist (§ 1944 BGB) — ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft UND vom Grund der eigenen Berufung (z. B. Testament). Sechs Monate gelten nur, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB). Die Ausschlagung wäre beim Nachlassgericht zu erklären — zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB) — wer sich vorher wie ein Eigentümer verhält, riskiert die konkludente Annahme. Mehr im Ausschlagungs-Ratgeber.
5. Erbschein: brauche ich ihn überhaupt?Nicht automatisch. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor, genügt das vielen Stellen (Grundbuch: § 35 GBO; oft auch Banken). Erst prüfen, dann beantragen — der Erbschein kostet wertabhängige Gebühren und sein Antrag kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Details: Erbschein-Ratgeber.
6. Unterlagen für den Erbschein-AntragFalls nötig: Sterbeurkunde, Familienstammbuch/Urkunden, vorhandene Testamente, Angaben zu allen Miterben. Der Antrag ist beim Nachlassgericht oder über Notar:in möglich.

§ 2259 Abs. 1 BGB gegen gesetze-im-internet.de abgeglichen (10.06.2026); übrige Schritte schematisch. Keine Rechtsberatung.

Danach: Fristen sichern, dann entscheiden

Mit der Eröffnung beginnt die eigentliche Arbeit: Finanzamts-Anzeige (3 Monate, § 30 ErbStG), ggf. Familienheim-Einzug (~6 Monate Richtwert), Grundbuch (2 Jahre gebührenfrei). Die Übersicht aller Fristen steht auf der Startseite — und der Entscheider sortiert danach die Wegfrage.

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