Erbschein bei geerbter Immobilie: Oft braucht ihr ihn gar nicht
Der Erbschein kostet wertabhängige Gebühren — und wird oft beantragt, obwohl es auch ohne ginge: Mit notariellem Testament kommt ihr bei Grundbuch und Verkauf meist ohne ihn aus. Wann er wirklich nötig ist, was er kostet, und die eine Falle vorab.
Wann nötig — wann verzichtbar
| Konstellation | Erbschein nötig? |
|---|---|
| Notarielles Testament / Erbvertrag (mit Eröffnungsniederschrift) | Für Grundbuch und Verkauf regelmäßig nein (§ 35 GBO) — nur in Zweifelsfällen kann das Grundbuchamt ihn dennoch verlangen. Auch viele Banken akzeptieren die Urkunde |
| Privatschriftliches Testament | Für das Grundbuch regelmäßig ja — die eigenhändige Verfügung genügt dem Grundbuchamt nicht |
| Gesetzliche Erbfolge (kein Testament) | Praktisch ja — es gibt keine Urkunde, die die Erbfolge nachweist |
| Erbengemeinschaft | Ein gemeinschaftlicher Erbschein für alle genügt (§ 352a FamFG) — günstiger als viele Einzelanträge; daneben bleibt der Teilerbschein über die eigene Quote möglich (§ 2353 BGB) |
Der Erbschein ist das amtliche „Zeugnis über sein Erbrecht und … über die Größe des Erbteils“ (§ 2353 BGB, Wortlaut); seine Richtigkeit wird gesetzlich vermutet (§ 2365 BGB). Wortlaute gegen gesetze-im-internet.de abgeglichen (11.06.2026).
Kosten: Der Nachlasswert ist der Hebel
Das Erbschein-Verfahren kostet eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG, bemessen am Nachlasswert (Nr. 12210 KV GNotKG — „Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins“); für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (§ 352 Abs. 3 FamFG — das Gericht kann sie erlassen) kommt eine weitere 1,0-Gebühr hinzu (Nr. 23300 KV GNotKG). Geschäftswert ist der Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls; abgezogen werden nur „vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten“ (§ 40 GNotKG, Wortlaut) — Erbfallschulden wie Vermächtnisse oder die Bestattungskosten mindern den Gebühren-Wert also nicht. Mit einem Haus im Nachlass erreichen beide Gebühren zusammen schnell einen vierstelligen Gesamtbetrag — genau deshalb lohnt die Vorprüfung, ob das notarielle Testament nicht genügt (Checkliste Nachlassgericht). Beantragen könnt ihr beim Nachlassgericht oder über eine:n Notar:in; rechnet für das Verfahren erfahrungsgemäß eher in Wochen bis Monaten als in Tagen — wer den Verkauf plant, sollte das früh anstoßen.
Nrn. 12210 und 23300 KV GNotKG (je 1,0), § 352 Abs. 3 FamFG und § 40 GNotKG gegen gesetze-im-internet.de abgeglichen (11.06.2026); konkrete Beträge hängen am festgesetzten Geschäftswert — vorab beim Gericht/Notariat erfragen. Dauer-Angaben sind Erfahrungswerte.
Die Falle vor dem Antrag — und die Reihenfolge danach
Vorher: Der Erbschein-Antrag kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Könnte der Nachlass überschuldet sein, gehört die Ausschlagungsfrage (6 Wochen, § 1944 BGB) zuerst anwaltlich geklärt. Nachher: Mit dem Erbschein in der Hand laufen die Immobilien-Schritte wie gewohnt — Grundbuchberichtigung (gebührenfrei bei Antrag binnen zwei Jahren, Anm. zu Nr. 14110 KV GNotKG) oder direkt der Verkauf (auch ohne vorherige Umschreibung, § 40 GBO). Für die Wegentscheidung selbst hilft der Entscheider.
Häufige Fragen
Brauche ich für die geerbte Immobilie zwingend einen Erbschein?
Nein, nicht automatisch: Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, genügt dem Grundbuchamt regelmäßig diese Urkunde samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO) — für Grundbuchberichtigung UND Verkauf. Der Erbschein wird typischerweise nötig bei privatschriftlichem Testament, gesetzlicher Erbfolge oder wenn Banken bzw. das Grundbuchamt im Zweifelsfall darauf bestehen. Erst prüfen, dann beantragen — das spart wertabhängige Gebühren.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gebühren hängen am Nachlasswert: Für das Erbschein-Verfahren fällt eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B an (Nr. 12210 KV GNotKG); für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung — die der Antragsteller grundsätzlich abzugeben hat, das Gericht kann sie erlassen (§ 352 Abs. 3 FamFG) — kommt eine weitere 1,0-Gebühr hinzu (Nr. 23300 KV GNotKG). Maßgeblich ist der Nachlasswert; nur die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten werden abgezogen (§ 40 GNotKG). Mit einer Immobilie im Nachlass erreichen beide Gebühren zusammen schnell einen vierstelligen Gesamtbetrag — die konkrete Höhe nennt das Nachlassgericht oder Notariat vorab.
Wir sind mehrere Erben — braucht jeder einen eigenen Erbschein?
Nein: „Sind mehrere Erben vorhanden, so ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen. Der Antrag kann von jedem der Erben gestellt werden.“ (§ 352a Abs. 1 FamFG, Wortlaut). Ein gemeinschaftlicher Erbschein weist alle Miterben mit ihren Quoten aus und genügt für Grundbuch und Banken — er ist der Normalfall der Erbengemeinschaft.
Kann der Erbschein-Antrag schaden, wenn ich noch über die Ausschlagung nachdenke?
Ja — der Antrag kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden (nach Annahme ist die Ausschlagung ausgeschlossen, § 1943 BGB): Wer ihn unbeschränkt stellt, verhält sich wie ein Erbe. Steht eine mögliche Überschuldung im Raum, gehört die 6-Wochen-Ausschlagungsfrage (§ 1944 BGB) ZUERST anwaltlich geklärt — vor jedem Erbschein-Antrag. Unser Entscheider verweist in dieser Konstellation ausschließlich auf Rechtsrat.
Was bringt der Erbschein rechtlich?
Die gesetzliche Richtigkeits-Vermutung: „Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe“ (§ 2365 BGB, Wortlaut-Kern). Darauf können sich Grundbuchamt, Banken und Vertragspartner verlassen — deshalb ist er das Universal-Dokument der Nachlassabwicklung, wo keine notarielle Verfügung vorliegt.
Rechtsstand: 11.06.2026. Schematische Einordnung — keine Rechtsberatung; Gebührenangaben als Systematik, nicht als Einzelfall-Berechnung.
→ Zum Erbimmobilien-Entscheider: erst Orientierung, dann Papierkram