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Was ist die geerbte Immobilie wert? Die Verfahren — und warum der Wert eine Spanne ist

Fast jede Erben-Entscheidung — verkaufen, vermieten, Miterben auszahlen, beleihen — hängt an einer Zahl, die niemand exakt kennt. Diese Seite erklärt schematisch, wie ein Immobilienwert ermittelt wird, warum das Ergebnis seriös nur als Spanne taugt, und wo du die amtlichen Eingangsdaten findest — ohne Scheingenauigkeit.

Einordnung, keine Beratung: Schematische Darstellung der Verfahren — geltendes Recht im Indikativ, mögliche Folgen für deinen Einzelfall im Konjunktiv. Wir nennen keine konkreten Objektwerte und spiegeln keine amtlichen Wertdaten; wir verweisen auf die amtlichen Quellen. Rechtsstand: 16.06.2026.

Drei Verfahren — je nach Objektart

Ob für den Marktwert (Verkehrswert, § 194 BauGB, nach der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV) oder für den steuerlichen Grundbesitzwert (Bewertungsgesetz): Es sind dieselben drei Verfahren. Welches greift, bestimmt die Art des Objekts.

VerfahrenIdeeTypische Objekte (steuerlich, § 182 BewG)
Vergleichswert Wert aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. Eigentumswohnungen, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser (Abs. 2).
Ertragswert Bodenwert plus den kapitalisierten Reinertrag aus den Mieten. Mietwohngrundstücke, vermietete Geschäfts-/gemischt genutzte Objekte mit ermittelbarer üblicher Miete (Abs. 3).
Sachwert Substanzwert: Bodenwert plus Gebäudewert aus den Herstellungskosten — gemindert um das Gebäudealter und an den Markt angepasst. Wenn kein Vergleichswert und keine übliche Miete vorliegt — z. B. Sonderobjekte oder sonstige bebaute Grundstücke (Abs. 4).

Beim Mehrfamilienhaus ist der Ertragswert deshalb der Kern (siehe Zinshaus-Ratgeber), beim Elternhaus meist der Vergleichswert. Die steuerliche Bewertung folgt typisierten Regeln und kann vom Marktwert abweichen — wie du einen niedrigeren Wert nachweist, steht im Bewertungs-Ratgeber (§ 198 BewG).

Warum eine Spanne — und keine Punktzahl

Jedes Verfahren rechnet mit Eingangsgrößen, die selbst schwanken: Vergleichspreise streuen, der Liegenschaftszins ist eine Marktschätzung, Restnutzungsdauer und Sanierungsstand sind Einschätzungssache, der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert. Kleine Verschiebungen bei diesen Größen bewegen das Ergebnis spürbar. Selbst ein Verkehrswertgutachten nennt am Ende eine Zahl mit Unsicherheitsrahmen — und der tatsächliche Preis entsteht erst am Markt, „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr“ (§ 194 BauGB).

Vorsicht Scheingenauigkeit: Eine Online-Sofortbewertung, die „Ihre Immobilie ist 612.480 € wert“ ausgibt, verkauft eine Punktzahl, die es so nicht gibt. Seriös ist eine Spanne mit benannten Annahmen — alles andere ist Marketing.

Woher die Eingangsdaten kommen

Die amtliche Basis ist für jeden zugänglich: Die Bodenrichtwerte sind über die Bodenrichtwert-Informationssysteme der Länder veröffentlicht (in Hamburg BORIS.HH); jedermann kann beim Gutachterausschuss Auskunft verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB). Vergleichspreise, Liegenschaftszinssätze und weitere Wertermittlungsdaten stammen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses (§ 195 BauGB). Daraus lässt sich eine erste Spanne bilden; die belastbare, objektkonkrete Zahl liefert erst ein Gutachten. Wie das speziell in Hamburg läuft, steht im Hamburg-Ratgeber.

Was die Spanne für deine Entscheidung bedeutet

  • Verkaufen: Die Spanne ist die Verhandlungsbasis gegenüber Käufern und Maklern — und schützt vor dem Verkauf am unteren Rand. Reihenfolge und Stolperfallen: Verkaufen-Ratgeber.
  • Miterben auszahlen: Die Auszahlung orientiert sich in der Regel am Verkehrswert (gesetzlich nicht fixiert — die Miterben können abweichend vereinbaren); ohne gemeinsame Zahl (belastbare Mitte oder Gutachten) entsteht hier der häufigste Streit. Schema im Auszahlungs-Ratgeber.
  • Behalten/beleihen: Banken arbeiten mit ihrem eigenen Beleihungswert, der bewusst unter dem Verkehrswert liegt — die Spanne hilft, die Erwartung zu kalibrieren.

Eine erste, regelbasierte Orientierung, welcher Weg überhaupt zu deiner Lage passt, gibt der Entscheider.

Häufige Fragen

Warum ist der Wert einer geerbten Immobilie keine einzelne Zahl, sondern eine Spanne?

Weil jedes Wertermittlungsverfahren mit Eingangsdaten arbeitet, die selbst schwanken — Vergleichspreise ähnlicher Objekte, Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer, Bodenrichtwert. Schon kleine Unterschiede bei diesen Größen verschieben das Ergebnis. Eine seriöse eigene Einschätzung ist deshalb eine Spanne; ein förmliches Gutachten weist zwar einen Verkehrswert aus (§ 194 BauGB), benennt aber dessen Unsicherheit. Den tatsächlichen Preis bestimmt am Ende der Markt.

Welche drei Wertermittlungsverfahren gibt es?

Vergleichswertverfahren (Wert aus Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte), Ertragswertverfahren (Bodenwert plus kapitalisierter Reinertrag aus den Mieten) und Sachwertverfahren (Bodenwert plus Gebäudewert aus den Herstellungskosten, gemindert um das Alter und an den Markt angepasst). Welches Verfahren passt, hängt von der Objektart ab. Für den Verkehrswert regelt das die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), für den steuerlichen Grundbesitzwert das Bewertungsgesetz.

Welches Verfahren gilt für mein geerbtes Objekt?

Für die Erbschaftsteuer ordnet § 182 BewG zu: Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser werden grundsätzlich im Vergleichswertverfahren bewertet (Abs. 2); Mietwohngrundstücke und vermietete Geschäfts-/gemischt genutzte Objekte mit ermittelbarer üblicher Miete im Ertragswertverfahren (Abs. 3); fehlt ein Vergleichswert oder eine übliche Miete, greift das Sachwertverfahren (Abs. 4). Der Verkehrswert folgt derselben Logik nach der ImmoWertV — nur ohne die steuerliche Typisierung.

Wo bekomme ich die Eingangsdaten für eine eigene Einschätzung?

Die Bodenrichtwerte sind amtlich und kostenfrei über die Bodenrichtwert-Informationssysteme der Länder veröffentlicht (in Hamburg BORIS.HH); jedermann kann beim Gutachterausschuss Auskunft verlangen (§ 196 Abs. 3 BauGB). Vergleichspreise, Liegenschaftszinssätze und weitere Daten führt der Gutachterausschuss in seiner Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB). Das ergibt eine erste Spanne — die belastbare objektkonkrete Zahl liefert erst ein Gutachten.

Was mache ich als Erbe konkret mit einer Wertspanne?

Die Spanne ist die Verhandlungs- und Entscheidungsbasis: Sie zeigt, in welchem Rahmen sich Verkauf, Auszahlung von Miterben oder Beleihung bewegen. Für eine Auszahlung in der Erbengemeinschaft empfiehlt sich eher die belastbare Mitte oder ein Gutachten, weil ohne gemeinsame Zahl der häufigste Familienstreit entsteht. Wer ohne eigene Wertbasis verkauft, verschenkt schnell die Differenz zwischen unterem und oberem Spannenrand.

Rechtsstand: 16.06.2026. § 182 BewG (Verfahrenszuordnung), § 194 BauGB (Verkehrswert), §§ 195, 196 BauGB (Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte) und § 198 BewG gegen gesetze-im-internet.de abgeglichen; Verkehrswert-Verfahren nach ImmoWertV. Bodenrichtwerte amtlich über die Länder-Systeme (z. B. BORIS.HH), hier nur verlinkt. Schematische Darstellung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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